Fiktive Rechnungen stellen
Konzept
Patienten nach dem Arztbesuch eine fiktive Rechnung aushändigen, die zeigt, wieviel Leistung sie für wie wenig Geld ihrer Krankenkasse erhalten haben.
Kommunikation
Diskrepanz zwischen eigentlich angebrachtem Honorar und tatsächlichem Honorar klar herausarbeiten.
Mögliche Forderungen
- Entbudgetierung
- Erhöhung des Orientierungspunktewertes
- GOÄ-Reform
- Bürokratie-Abbau
Tipps
- Laut § 305 Abs. 2 SGB V haben Patienten ein Anrecht auf eine sogenannte „Patientenquittung“
- Unbedingt deutlich machen, dass es sich hierbei um keine echte Rechnung, sondern eine reine Information handelt
- Kann auch am Quartalsende bzw. beim nächsten Besuch für das vorige Quartal ausgehändigt werden
- Vereinfachte Rechnung mit Minutenpauschalen für Arzt, MFA und Geräte bzw. Material möglich
Weitere Informationen
- https://gesund.bund.de/patientenquittung
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